DEUTSCH

 

Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145 8330-0
Telefax: 09145 8330-30
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de

Informationen für Bauherren

Einreichen von Bauanträgen ab 01.02.2023

Ab dem 01.02.2023 können Sie Bauanträge, Vorbescheide und weitere Verfahren auch digital, also papierlos im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einreichen:

https://www.landkreis-wug.de/bauen-und-wohnen/baugenehmigung/digitaler-bauantrag/

Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen.

Allerdings ändert sich auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (welche genau das sind, siehe Anlage „FAQs digitaler Bauantrag“) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern ab dem 01.02.2023 direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.

 

 

 

Baugebiete in der Gemeinde Langenaltheim

Bauleitverfahren "Gewerbegebiet Brand Teil II"

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 28.04.2023 sowie 30.07.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Brand Teil II“, Langenaltheim, gefasst. Die im Rahmen der ersten Auslegungsrunde eingegangenen Einwendungen und Anträge wurden in der Sitzung am 17.09.2024 abgewogen und die Planungen entsprechend angepasst und ergänzt.
In der Sitzung am 20.05.2025 wurden diese überarbeiteten Unterlagen vorgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB sowie die Träger öffentlicher Belange sowie die sonstigen Behörden gemäß § 4 BauGB erneut zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

Die Begründung, textlichen Festsetzungen, Planskizze (jeweils Stand 13.05.25) und der Umweltbericht für das rd. 3,13 ha große Areal liegen öffentlich aus in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o. g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

 

Baugebiet "Reifwiesen I" in Langenaltheim

Im Baugebiet Reifwiesen I sind alle Parzellen verkauft.
Die näheren Einzelheiten zur Bebauung können den unten stehenden Bebauungsplanunterlagen "ReifwiesenI" von 2000 sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen I" aus dem Jahr 2012 entnommen werden.

 

 

 

Baugebiet "Reifwiesen II" in Langenaltheim

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" trat am 23.12.16 in Kraft, die Einzelheiten zu den Planungen können den unten stehenden pfd-Dokumenten entnommen werden. Alle Parzellen sind zwischenzeitlich verkauft.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" (rein redaktionelle Änderungen) wurde am 15.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und trat zum 16.06.21 in Kraft.

3. Änderung BBP "Reifwiesen"
BBP-Reifwiesen-3-Aend-160621.pdf ( 222,4 KB)

Baugebiet "Dornäcker" in Büttelbronn

Im Büttelbronner Baugebiet "Dornäcker" sind alle Bauparzellen verkauft.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Dornäcker" (rein redaktionelle Änderungen) trat zum 16.06.21 in Kraft.

2. Änderung BBP "Dornäcker"
BBP-Dornaecker-2-Aend-160621.pdf ( 214,7 KB)

Baugebiet "Natterwiese I" in Langenaltheim

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Natterwiese I", Langenaltheim, stammt aus dem Jahr 1988 und wurde zum 01.04.1992 ausschließlich im Bereich des AWO-Heimes geändert.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 19.04.16 mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes befasst und beschlossen, die zusätzlichen Dachformen "Walmdach" und "Pultdach" in die Satzung mit aufzunehmen. Weiter wurde die maximale Grad-Zahl bei der Dachneigung des Satteldachs auf maximal 38° festgelegt. Es handelt sich hier um reine redaktionelle Änderungen des Satzungstextes, der Plan selbst wurde nicht geändert. Die 2. Änderungssatzung ist seit 29.06.16 rechtskräftig.

Die 3. Änderungssatzung in der Fassung vom 15.02.2022 umfasst die Anpassung der Baufenster für die Grundstücke Flurnummern 993/18 und 993/19 und ist seit 20.04.22 in Kraft. Die weiteren Einzelheiten sind den unten stehenden PDF-Dokumenten zu entnehmen.

Baugebiet "Natterwiese II" in Langenaltheim

Im Langenaltheimer Baugebiet "Natterwiese II" stehen derzeit keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit von privat Baugrund zu erwerben. Anfragen über die Gemeindeverwaltung möglich.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

Baugebiet "Steingasse West" in Rehlingen

Der Bebauungsplan trat 2019 in Kraft. Am 27.04.21 wurde die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes beschlossen, siehe unten. Die Bauarbeiten für das Baugebiet "Steingasse West" am Ortsrand von Rehlingen Richtung Haag sind abgeschlossen. 

Neben dem Kaufpreis werden die Erschließungsbeiträge sowie Herstellungsbeiträge beim Verkauf miterhoben. Die mitverlegte Nahwärmeversorgung muss zwingend pro Bauplatz mit abgelöst werden. Die Bauverpflichtung beträgt 3 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages.

Weitere Einzelheiten können Sie den untenstehenden PDF-Dokumenten entnehmen.

Alle Parzellen sind reserviert bzw. bleiben in Privatbesitz.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

Fragen zur Nahwärme in Rehlingen werden direkt beantwortet von der
Nahwärme Rehlingen AG
Maierhofstr. 1, Rehlingen
91799 Langenaltheim
Email: waermenetz.rehlingen@gmx.de.

 

 

 

Vermietung / Verkauf Privat an Privat

Informationen über den Verkauf / Vermietung von Wohnungen und Häusern von privat an privat können auch an die Mitarbeiter der Gemeinde weitergemeldet bzw. über die Amtstafel bei der Grundschule ausgehängt werden.

Kontakt:

Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-8330-0
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

 

(c) 2025 Gemeinde Langenaltheim