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Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145 8330-0
Telefax: 09145 8330-30
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de

Informationen für Bauherren

Einreichen von Bauanträgen ab 01.02.2023

Ab dem 01.02.2023 können Sie Bauanträge, Vorbescheide und weitere Verfahren auch digital, also papierlos im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einreichen:

https://www.landkreis-wug.de/bauen-und-wohnen/baugenehmigung/digitaler-bauantrag/

Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen.

Allerdings ändert sich auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (welche genau das sind, siehe Anlage „FAQs digitaler Bauantrag“) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern ab dem 01.02.2023 direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.

 

 

 

Baugebiete in der Gemeinde Langenaltheim

Start des Bauleitverfahrens "Gewerbegebiet Brand Teil II"

Für die Erweiterung des Langenaltheimer Gewerbegebietes "Brand" hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 25.04.23 sowie 30.07.24 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Brand Teil II" beschlossen.

Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Träger öffentlicher Belange, die sonstigen Behörden gem. § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 BauGB von der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Dies war möglich vom 07. August bis zum 09. September 2024.

Der Planungsumgriff ergibt sich aus dem Plan des Planungsbüros Völker, Weißenburg, vom 23.07.2024. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,35 ha und beinhaltet insbesondere die Flurnummern 2165, 2167 und 2168 (jeweils vollständig) sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 2164 und 2171 der Gemarkung Langenaltheim.

Bestandteile des Bebauungsplanes „Brand Teil II“ sind das vom Ing.-Büro Völker ausgearbeitete Planblatt sowie die textliche Festsetzung inkl. Erklärungen. Dem Bebauungsplanentwurf ist eine Begründung sowie der Nachweis der Bodendenkmalpflege beigefügt.

Der Umweltbericht mit Grünordnungsplan (GOP) sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sind noch nicht abgeschlossen, es wurden bereits erste Ergebnisse in die o.g. Unterlagen eingearbeitet.

Die Abwägungsbeschlüsse werden in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 gefasst. Weitere Informationen folgen.

 

Baugebiet "Reifwiesen I" in Langenaltheim

Im Baugebiet Reifwiesen I sind alle Parzellen verkauft.
Die näheren Einzelheiten zur Bebauung können den unten stehenden Bebauungsplanunterlagen "ReifwiesenI" von 2000 sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen I" aus dem Jahr 2012 entnommen werden.

 

 

 

Baugebiet "Reifwiesen II" in Langenaltheim

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" trat am 23.12.16 in Kraft, die Einzelheiten zu den Planungen können den unten stehenden pfd-Dokumenten entnommen werden. Alle Parzellen sind zwischenzeitlich verkauft.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Reifwiesen" (rein redaktionelle Änderungen) wurde am 15.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und trat zum 16.06.21 in Kraft.

3. Änderung BBP "Reifwiesen"
BBP-Reifwiesen-3-Aend-160621.pdf ( 222,4 KB)

Baugebiet "Dornäcker" in Büttelbronn

Im Büttelbronner Baugebiet "Dornäcker" sind alle Bauparzellen verkauft.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Dornäcker" (rein redaktionelle Änderungen) trat zum 16.06.21 in Kraft.

2. Änderung BBP "Dornäcker"
BBP-Dornaecker-2-Aend-160621.pdf ( 214,7 KB)

Baugebiet "Natterwiese I" in Langenaltheim

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Natterwiese I", Langenaltheim, stammt aus dem Jahr 1988 und wurde zum 01.04.1992 ausschließlich im Bereich des AWO-Heimes geändert.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 19.04.16 mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes befasst und beschlossen, die zusätzlichen Dachformen "Walmdach" und "Pultdach" in die Satzung mit aufzunehmen. Weiter wurde die maximale Grad-Zahl bei der Dachneigung des Satteldachs auf maximal 38° festgelegt. Es handelt sich hier um reine redaktionelle Änderungen des Satzungstextes, der Plan selbst wurde nicht geändert. Die 2. Änderungssatzung ist seit 29.06.16 rechtskräftig.

Die 3. Änderungssatzung in der Fassung vom 15.02.2022 umfasst die Anpassung der Baufenster für die Grundstücke Flurnummern 993/18 und 993/19 und ist seit 20.04.22 in Kraft. Die weiteren Einzelheiten sind den unten stehenden PDF-Dokumenten zu entnehmen.

Baugebiet "Natterwiese II" in Langenaltheim

Im Langenaltheimer Baugebiet "Natterwiese II" stehen derzeit keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit von privat Baugrund zu erwerben. Anfragen über die Gemeindeverwaltung möglich.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

Baugebiet "Steingasse West" in Rehlingen

Der Bebauungsplan trat 2019 in Kraft. Am 27.04.21 wurde die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes beschlossen, siehe unten. Die Bauarbeiten für das Baugebiet "Steingasse West" am Ortsrand von Rehlingen Richtung Haag sind abgeschlossen. 

Neben dem Kaufpreis werden die Erschließungsbeiträge sowie Herstellungsbeiträge beim Verkauf miterhoben. Die mitverlegte Nahwärmeversorgung muss zwingend pro Bauplatz mit abgelöst werden. Die Bauverpflichtung beträgt 3 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages.

Weitere Einzelheiten können Sie den untenstehenden PDF-Dokumenten entnehmen.

Alle Parzellen sind reserviert bzw. bleiben in Privatbesitz.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Langenaltheim

Frau Erdinger
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-833011
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

Fragen zur Nahwärme in Rehlingen werden direkt beantwortet von der
Nahwärme Rehlingen AG
Maierhofstr. 1, Rehlingen
91799 Langenaltheim
Email: waermenetz.rehlingen@gmx.de.

 

 

 

Vermietung / Verkauf Privat an Privat

Informationen über den Verkauf / Vermietung von Wohnungen und Häusern von privat an privat können auch an die Mitarbeiter der Gemeinde weitergemeldet bzw. über die Amtstafel bei der Grundschule ausgehängt werden.

Kontakt:

Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145-8330-0
Fax: 09145-833030
E-mail: gemeinde@langenaltheim.de

 

 

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