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Gemeinde Langenaltheim
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20 Nov 2024

Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat hat in seiner 56. Sitzung am 19.11.2024 eine Satzung bezüglich der Einhebung für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Gemeinde Langenaltheim (Hebesatzsatzung) beschlossen.

Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Diese Satzung liegt während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Gemeindeverwaltung, Untere Hauptstraße 15, 91799 Langenaltheim, Zimmer 6, zur Einsichtnahme auf.

Die Satzung kann auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter

www.langenaltheim.de / Rathaus / Ortsrecht / Hebesatzsatzung_2025 als pdf-Dokument eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

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